Kontakt

1-2-3 Bühnenverleih
und Veranstaltungsservice
Manfred Kluck
Kiehlufer 113
12059 Berlin

Hier finden Sie uns

Fon: 030 - 2926890
Fax: 030 - 25768076
Funk: 0175 - 1706653

kontakt [at] 123buehnenverleih [dot] de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung als auch die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (Telefax).

2. Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
2.2 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Diese betragen ab der ersten Mahnung 10,00 Euro. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

3. Abnahme- / Annahmeverzug
Die Gegenstände / Leistungen werden, wie vertraglich vereinbart, angeboten.
Nimmt der Auftraggeber die Gegenstände / Leistungen nicht ab, so kann der
Auftragnehmer auf Erfüllung des Vertrages bestehen, bzw. Schadensersatz
wegen Nichterfüllung nach Nr. 7 verlangen.

4.Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftragnehmer stellt bei Abholverträgen die Gegenstände in seinen Räumen bereit.
4.2 Der Auftraggeber hat:
- die Gegenstände bei Übernahme auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
- bei Anlieferungsverträgen für die freie Zu - und Abfahrt des Auftragnehmers zum und vom Veranstaltungsgelände zu sorgen.
- eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen selbst zu beschaffen.
- genaue Lagepläne über den Veranstaltungsort bis spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer vorzulegen.
- zur Verfügung gestellte Gegenstände entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern und sorgfältig zu behandeln.

5. Lieferverzug
Kommt der Auftragnehmer nicht schuldhaft, d.h. weder vorsätzlich noch fahrlässig in Lieferverzug, bzw. wird ihm die Lieferung gänzlich unmöglich, so kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegenüber ihm geltend machen.

6. Leistungsänderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, an vertraglich zugesicherten Gegenständen und Leistungen Änderungen vorzunehmen, wenn die vertraglich zugesicherte Leistung hierdurch nicht bzw. die Interessen des Auftraggebers nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

7. Abwicklung von Verträgen
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer ihm hierzu einen Anlaß gegeben hat, oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen:
- bis zu vier Wochen vor vereinbarter Lieferung 20% der Auftragssumme;
- von vier bis zwei Wochen vor vereinbarter Lieferung 40% der Auftragssumme;
- ab zwei Wochen vor vereinbarter Lieferung 70% der Auftragssumme.

8. Gewährleistung
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die Erbringung der vertraglich zugesicherten Leistungen sowie deren zugesicherte Eigenschaften.
8.2 siehe auch Punkt 6.

9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
9.2 Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist die Haftung auf die Deckung durch die Betriebshaftpflicht beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist insoweit ausgeschlossen.
9.3 Der Auftraggeber hat für alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen zu haften, es sei denn, er kann
glaubhaft darlegen, dass die Schäden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.
9.4 Eine Haftung für Schäden gegenüber Dritten, die z.B. durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Auftragnehmer nicht.
9.5 Für verlustig gegangene Gegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei Beschädigungen haftet er in Höhe der Reparaturkosten, jedoch höchstens in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
9.6 Für Schäden, die ausschließlich auf einen Verstoß des Auftraggebers gegen die unter Nr. 4 genannten Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, auch gegenüber Dritten, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen.

10 Schlußbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Berlin, vorausgesetzt beide sind Kaufleute im Sinne des HGB.
10.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.3 Wenn und insoweit eine der Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

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